Lehren in höchster Präzision

Genauigkeit ist eine Charaktersache

Messprinzip Lehren
(im speziellen Grenzlehren)

Grenzlehren (seltener Kaliberlehre oder Grenzrachenlehre) sind Lehren, die die zulässigen Höchst- und Mindestmaße eines Prüflings verkörpern. Geprüft wird mit Grenzlehren, ob das Istmaß eines Prüflings innerhalb eines vorgegebenen Sollmaßes (Toleranz) liegt. Grenzlehren bestehen aus einer Gut- und einer Ausschussseite. Die Gutseite soll von Hand, ohne Anwendung besonderer Kraft, in die Bohrung gleiten. Die Ausschussseite (rot gekennzeichnet) darf sich mit dem Prüfling nicht paaren lassen. Um eine Welle zu prüfen, werden Lehrringe eingesetzt. Hier hat man meistens einen Gutring, der sich mit der Welle paaren lässt und einen Ausschussring, der sich nicht mit der Welle paaren lassen darf. Es gibt auch Ausführungen, wo beide in einem Ring realisiert werden.

Bsp: Rundpassungsgrenzlehre GLD 20 H7

GLD: Grenzlehrdorn (interne Bezeichnung)
20: Nennmaß der Lehre
H7: Toleranzbereich (für Rundpassunglehren erst der Buchstabe H, dann die Ziffer 7)

Spielpassung

Die Linke Seite (Gutlehre) stellt die untere Grenze der Toleranz dar und muss ohne größere Kraft in die Bohrung gleiten (Spielpassung).

Presspassung
(Übermaßpassung)

Die Rechte Seite liegt am obersten Ende der Toleranz (mit rotem Ring) darf nicht in die Bohrung gehen, maximal anschnäbeln (Presspassung).

Dann liegt die gelehrte Bohrung innerhalb der Toleranz. Entsprechend funktionieren Lehrringe, nur dass hier keine Bohrung, sondern eine Welle gelehrt wird.

Gewindegrenzlehren
Bei Gewindegrenzlehren wird grundsätzlich das gleiche Prinzip eingesetzt. Nur dass die Passungen auf Gewinde, bzw. Gewindebohrungen ausgelegt sind. Das Gewinde wird dabei durch 5 Kenngrößen definiert, zu der die Lehre passend gefertigt werden muss:
Außendurchmesser: Der Abstand der äußersten Punkte des Gewindes
Kerndurchmesser: Der Abstand der innersten Punkte des Gewindes
Flankendurchmesser: Der Abstand zweier gegenüberliegender Gewindeflanken.
Steigung: Der achsparallele Abstand zweier benachbarter gleichgerichteter Gewindeflanken desselben Gewindeganges.
Flankenwinkel: Der von den Gewindeflanken eingeschlossene Winkel.

Das in Europa gängigste Gewinde ist das metrische Gewinde und wird mit dem Buchstaben M abgekürzt. Ist keine weitere Steigung angegeben, so spricht man von einem Regelgewinde, das fest definiert ist und mit dem Durchmesser mitwächst. Bei allen vom Standard abweichenden Steigungen wird die Steigung direkt mit angegeben.
Im Gegensatz zu Rundpassungslehren wird bei der Toleranz erst die Ziffer (hier: 6) und dann der Buchstabe angegeben (hier: H)
Bsp:
GLD M 5 6H  (Regelgewinde Steigung x0,8)
GLD M 20 6H  (Regelgewinde Steigung x2,5)
GLD M 20×0,5 6H (Feingewinde Steigung x0,5)

Weitere Begriffsdefinitionen

Arbeitslehre: zum Prüfen in der Fertigung. Die Gutseite wird mit einem Aufmaß gefertigt.
Abnahmelehre: Zur Prüfung in der Endkontrolle. Ohne Aufmaß.
Einstelllehre: Dienen nicht der Prüfung von Werkstücken sondern werden verwendet um Messgeräte einzustellen.

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